Hilfsmittel gleichen Behinderungen aus, ermöglichen Teilhabe und tragen wesentlich zur Verbesserung von Gesundheit, zur Krankenbehandlung, Selbständigkeit, Mobilität sowie Minderung der Pflegeabhängigkeit bei. Dem zuletzt genannten Aspekt kommt mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eine besondere Bedeutung zu, da die Förderung der Selbstständigkeit unmittelbare Auswirkung auf die Einstufung haben kann.
Nutzen
Eine rechtzeitige, passende, qualitativ hochwertige und ausreichende Hilfsmittelversorgung hat für die darauf angewiesenen Personen einen hohen Stellenwert. Doch wann können oder müssen Kranken- oder Pflegekassen Hilfsmittel finanzieren. Was ist notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich ausreichend? Wie kann ich durch eine aussagekräftige Begründung den Kostenträger in seiner gerechten Entscheidungsfindung unterstützen? Gut vorbereitete, d.h. rechtssichere, begründete sowie ausreichend dokumentierte Anträge auf Hilfsmittelversorgung führen in der Regel zu einer verkürzten Bearbeitungszeit. Sind die rechtlichen Grundlagen bereits im Vorfeld ausreichend geklärt und transparent gemacht, reduzieren sich auch ungerechtfertigte Ablehnungen durch Kranken- und Pflegekassen. Insgesamt stellen rechtsichere und entscheidungsreife Anträge damit eine Arbeit-, Zeit- und Kostenersparnis für alle Beteiligten dar.
Zielgruppe: Der Intensivworkshop richtet sich an Fachkräfte aller Bereiche, die mit der Antragstellung oder Bearbeitung von Anträgen zur Hilfsmittelversorgung befasst sind. Zielsetzung ist es, anhand ausgesuchter Fallbeispielen aus verschiedenen Bereichen methodische Hinweise zu geben, wie im Einzelfall die rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen einer Versorgung in einen rechtssicheren und entscheidungsreifen Antrag dargelegt werden sollen, um so die Versorgungspraxis im Tagesgeschäft zu verbessern. Verschiedenen Varianten der Antragspraxis werden diskutiert.
Inhalt
Nach einer Einführung in die rechtlichen Grundlagen werden aktuelle und zu erwartenden Neuerungen diskutiert und in die Methodik der Beantragung von Hilfsmitteln eingeführt. Anhand verschiedener Fallbeispiele aus unterschiedlichen Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses wird die Anwendung des gelernten eingeübt, in dem die Fälle in Kleingruppen bearbeitet und die gefundenen Lösungen gemeinsam im Plenum diskutiert werden. Es besteht die Möglichkeit, jederzeit eigene kurze Fallbeispiele einzubringen und zu diskutieren.
Start: 10:00 Uhr – Ende: 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Universität Witten/Herdecke, Stockumer Straße 12, Witten-Annen | Raum D54
Nehmen Sie Kontakt auf!
Gudrun Bayer-Kulla
Professional Campus | Universität Witten/Herdecke
-Sachbearbeiterin-
Alfred-Herrhausen-Str. 50
58455 Witten
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